gemäß: EU-Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden; Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz - HSchG)
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben können Personen, die für das IAB arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit dem IAB stehen, Verstöße melden. Insbesondere können dies sein:
Ein gemeldeter Hinweis muss „wahr“ sein, d. h. die hinweisgebende Person muss aufgrund der tatsächlichen Umstände und der ihr verfügbaren Informationen hinreichende Gründe dafür annehmen können, dass ihr Hinweis wahr ist und in den Geltungsbereich des HSchG fällt. Falsche Hinweise werden zurückgewiesen und können Schadenersatzansprüche begründen und gegebenenfalls gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.
Allgemeine Anfragen oder Beschwerden sind keine Hinweise lt. HSchG. Nutzen Sie hierfür bitte die allgemeinen Kontaktadressen.
Bitte nutzen Sie für Meldungen gemäß HSchG trusty. Hier clicken.
Jede Meldung wird zeitnah auf ihre Compliance-Relevanz überprüft, und im Anlassfall werden adäquate Ermittlungsschritte eingeleitet.
Ihre Kontaktdaten sind ausschließlich den Compliance-Verantwortlichen bekannt und werden von diesen absolut vertraulich behandelt. Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Meldung und der damit verbundenen (technischen) Administration verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Aufdeckung und Verhinderung von Rechtsverletzungen und der damit verbundenen Vermeidung von Schäden und Haftungsrisiken.
Personenbezogene Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht.